Satzung

Die Vereinigung der Leitungen Hamburger Gymnasien und Studienseminare will beitragen zur Klärung und Konkretisierung des besonderen Bildungsauftrages der Gymnasien im Rahmen des gesamten Bildungswesens der Bundesrepublik Deutschland.

  • 1. Sie sieht ihre Aufgabe auch in der Wahrung der beruflichen Belange ihrer Mitglieder.

  • 2. Das Recht auf Mitgliedschaft haben alle Leiter und Leiterinnen sowie Stellvertreter und Stellvertreterinnen der Gymnasien sowie der Studienseminare in Hamburg.
  • 3. Die Angelegenheiten der Vereinigung werden durch den Vorstand, den Arbeitsausschuss und die Vollversammlung geregelt.
    • Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem 1. und 2. Vorsitzenden und dem Schriftführer. Der Schriftführer ist zugleich Schatzmeister. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Vollversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. In dringenden Fällen, deren Erledigung keine Verzögerung erlaubt, hat der Vorstand das Recht, selbstständig zu entscheiden. Der Vorstand muss jede seiner selbstständigen Entscheidungen nachträglich in kürzester Frist vor der Vollversammlung rechtfertigen.
    • Der Arbeitsausschuss besteht aus dem Vorstand und fünf weiteren Mitgliedern, die von der Vollversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Wiederwahl ist zulässig. Der Arbeitsausschuss bearbeitet alle dem Zweck der Vereinigung dienenden Fragen und bereitet die Vollversammlung vor.
    • Die Vollversammlung wird vom Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder es verlangt. Die Vollversammlung beschließt alle Angelegenheiten der Vereinigung. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Die Vollversammlung setzt die Höhe des jährlichen Mitgliederbeitrages fest. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  • 4. Die Vereinigung gilt als aufgelöst, wenn mindestens Dreiviertel der Mitglieder einem Auflösungsantrag zustimmen.

Hamburg, den 10. Januar 1967 (geändert am 25. September 2017)

Zum Download: Satzung-VLHGS